01.04.2010
Aus der Sitzung des Senats am 30. März 2010:
Die Finanzierung des Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (ÖBS)
in Berlin ist gesichert. Trotz veränderter Bundesvorgaben kann der ÖBS
auf dem derzeitigen Niveau weiter finanziert werden. Ältere
Beschäftigte können ihre ÖBS-Stelle außerdem zukünftig bis zum
Rentenbeginn behalten. Das hat der Senat in seiner heutigen Sitzung auf
Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola
Bluhm, beschlossen. Eine erneute Befassung des Senates mit dem Thema
war notwendig geworden, nachdem der Bund die Mittelzuweisung an die
Jobcenter verändert hatte und damit einer der derzeitigen
Finanzierungswege nicht mehr genutzt werden kann.
Mitte Februar waren in Berlin 5.857 Menschen mit Beschäftigungszuschuss
und 1.717 Menschen im Bundesprogramm Kommunal-Kombi beschäftigt. Damit
haben derzeit insgesamt 7.574 ehemalige Langzeitarbeitslose im ÖBS eine
Beschäftigungsperspektive gefunden.
Der Öffentlich geförderte Beschäftigungssektor in Berlin wurde bisher
aus zwei unterschiedlichen Bundesförderungen grundfinanziert, den
Beschäftigungszuschüssen nach § 16 e Sozialgesetzbuches II (SGB II) und
dem Bundesprogramm Kommunal-Kombi. Das Land Berlin nimmt hierzu jeweils
die erforderliche Kofinanzierung vor.
Nach Änderungen durch den Bund kann der Beschäftigungszuschuss zukünftig nicht mehr für den ÖBS in Berlin genutzt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in 2010 die
Mittel für den Beschäftigungszuschuss nach veränderten Maßstäben auf
die einzelnen Jobcenter verteilt. Bereits bestehende Verpflichtungen
werden dabei nicht berücksichtigt. Die Berlin zugeteilten Mittel sind
nicht ausreichend und ermöglichen grundsätzlich keine Neuförderungen
mit diesem Instrument in 2010. Darüber hinaus hat das BMAS vorgegeben,
dass nur noch unbefristete Arbeitsverhältnisse gefördert werden dürfen.
Somit ist ab sofort eine BEZ-Förderung im ÖBS nicht mehr möglich, da im
gemeinnützigen Bereich keine unbefristeten Verträge abgeschlossen
werden können.
Eine Ausnahme kann das Land machen: Für Ältere, die derzeit im ÖBS
arbeiten, können die Stellen um maximal drei Jahre bis zum
Renteneintritt verlängert werden. Infrage kommen dafür 60-Jährige, die
mit 63 Jahren in Rente gehen oder ältere Beschäftigte mit einem
Renteneintritt mit 65 Jahren. Nach derzeitigem Kenntnisstand können von
dieser Förderung rund 600 Beschäftigte profitieren.
Um den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Berlin auf dem
erreichten Niveau aufrechtzuerhalten, wird statt des
Beschäftigungszuschusses künftig ein anderes Instrument der
Beschäftigungsförderung genutzt. Dabei handelt es sich um die
sogenannten „Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante" nach § 16 d
SGB II. Auch das sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
(ohne Arbeitslosenversicherung).
Insgesamt ist die landesseitige Finanzierung des ÖBS auf dem Niveau von
rund 7.500 Stellen damit gesichert. Für das Land Berlin sind die neuen
Förderformen nicht teurer als die bisherige Förderung.
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