Kritik am neuen Vergabegesetz

02.07.2010


Neues Vergabegesetz - eine Enttäuschung für den Berliner Mittelstand!

Die IHK Berlin lehnt das heute im Abgeordnetenhaus zur Verabschiedung anstehende neue Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ab. "Die künftig bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge zu beachtenden ökologischen und sozialen Zuschlagskriterien und Nachweispflichten, wie z. B. Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Frauenförderung und Einhaltung von Umweltstandards, überfordern insbesondere die kleinen und mittelständischen Unternehmen." kritisierte heute IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder.

Die Berliner Wirtschaft lehnt insgesamt vergabefremde Kriterien ab, dazu gehört als Vergabekriterium auch der Mindestlohn, den die Kammer grundsätzlich abgelehnt. „Als IHK Berlin haben wir uns schon immer gegen die Einführung eines Vergabekriteriums zum Mindestlohn gewandt", so der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Es scheint völlig aus dem Blick geraten zu sein, dass das Vergaberecht in erster Linie dem fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge und dem sparsamen Einkauf der öffentlichen Hand mit Steuergeldern, also anvertrautem Geld dient. Die Durchsetzung allgemeiner politischer, ökologischer und gesellschaftlicher Ziele ist keine Aufgabe des Vergabegesetzes," kritisierte Jan Eder.

Die IHK Berlin befürchtet, dass der immense bürokratische Aufwand viele kleine Unternehmen davon abhalten wird, sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beteiligen. Das neue Gesetz wird zudem Bürokratiekosten auch in erheblichem Maße in der Verwaltung selbst entstehen lassen. Denn die zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben müssen auch überprüft werden. Eder: „Wir haben in diesem Zusammenhang auch Bedenken, ob es in der Verwaltung überhaupt die notwendige fachliche Kompetenz und die personellen Ressourcen für ein sinnvolles Controlling gibt". Mit dem vom Senat erklärten Bürokratieabbau habe das jedenfalls nichts zu tun.

Einen Lichtblick sieht die IHK Berlin allerdings in der Intention des Gesetzes, bei der Angemessenheit des Preises künftig mehr Rechtsklarheit sowohl für die Unternehmen als auch für die Vergabestellen herzustellen. Für einen fairen Wettbewerb und ein wirtschaftliches Handeln der Verwaltung ist es wichtig, dass die angebotene Leistung auch tatsächlich zum angebotenen Preis erbracht werden und der Leistungserfolg in der angebotenen Qualität nicht erst durch spätere Preisnachverhandlung erzielt werden kann.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 1. Juli 2010 - auch hier zu lesen

 

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Bürokratischer - teurer - willkürlich!

UVB warnt vor negativen Folgen des Berliner Vergabegesetzes

 

PE auch hier zu lesen

Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) hat vor den negativen Folgen des Berliner Vergabegesetztes gewarnt. Das Gesetz wird heute dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Dazu sagte UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck: „Wenn Unternehmen künftig öffentliche Aufträge erhalten wollen, müssen sie sich zur Einhaltung zahlreicher sachfremder Zusatzauflagen verpflichten. Das fördert überflüssige Bürokratie und verhindert wirtschaftliches Handeln. Das Prinzip der effizienten Verwendung von Steuergeldern wird hierbei vollkommen ausgeblendet."

Verstärkt wird diese Wirkung auch durch die Vorgabe eines Mindestlohns. In der Folge werden Vergaben in Berlin zukünftig spürbar teurer.

Weiter kritisierte Amsinck, die Regelung zur Erhöhung des festgesetzten Mindestlohns: „Hierzu wird der Senat  durch bloße Rechtsverordnung am Parlament vorbei ermächtigt. Als Begründung für diese Verordnung wird lediglich ein Hinweis auf einen angeblichen wirtschaftlichen und sozialen Bedarf benötigt. Damit werden willkürlichen Erhöhungen ohne eine Einbeziehung von Sozialpartnern und zuständigen Tarifvertragsparteien Tür und Tor geöffnet."

 

 


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