Klärung von Behandlungsfehlern
24.08.2010
Institut für Medizinische Begutachtung (IMB) in Berlin nimmt erfolgreich
seine Arbeit auf
Das renommierte Institut für Medizinische Begutachtung unter
der Leitung der beiden Gründer Dr. med. Lorenz Schweyer und Dr. med. Ralf
Wagner ist ab sofort auch in der Bundeshauptstadt präsent.
Im Rahmen von Gerichtsverfahren taucht regelmäßig die Fragestellung zu Ursache
und Wirkung einer möglichen (noch nicht nachgewiesenen) Schädigung eines Patienten
oder Versicherten auf. Die Klärung, inwieweit ein Behandlungsfehler vorliegen
kann, hat unmittelbare Auswirkung für den Geschädigten, der meist auch Kläger
ist.
Nicht jede Klage ist begründet und nicht jeder Schaden ist ursächlich mit einem
Behandlungsfehler in Verbindung zu bringen. Um im Nachhinein, nach erfolgtem
Schaden für den Betroffenen objektiv und neutral feststellen zu können, was die
Ursache hierfür sein kann, ist eine gründliche und detaillierte Aufarbeitung
der Akten sowie häufig auch eine gründliche Untersuchung durch den beauftragten
Gutachter-Experten Voraussetzung.
Als erster wichtiger Anhaltspunkt gilt die Dokumentation in der Krankenakte,
die im Übrigen teilweise auch nachträglich hinzugefügt wird. Ist ein Schaden
eingetreten ist die Feststellung der nachträglichen Dokumentation ein erstes
wichtiges Indiz. Die nicht erfolgte oder mangelhafte Beschreibung der
Sachverhalte im Krankenblatt begründet die Wahrscheinlichkeit, dass der
behandelnde Arzt vom Auftreten eines unüblichen Umstandes oder einer
Komplikation überrascht wurde und infolge dessen überstürzt und ohne gezielte
Anwendung einer anerkannten Methode vorgegangen ist. Denn es hätte ja bei
Anwendung einer anerkannten Methode nahe gelegen, diese auch zu dokumentieren.
Darüber hinaus verfügen die erfahrenen Gutachter-Spezialisten des IMB an allen
Standorten über eine hochleistungsfähige Praxis- oder Klinkeinrichtung, deren
moderne Technik allen gehobenen Ansprüchen genügt. Hier finden die neutralen
Untersuchungen der Geschädigten statt. Jede Untersuchung wird professionell und
transparent nachvollziehbar dokumentiert, so dass auch medizinisch eher weniger
versierte richterliche Entscheider sich mit dieser Grundlage ein klares Bild
des Sachverhalts machen und ihre objektive Entscheidung treffen können.
Kontakt und Fragen:
Institut für Medizinische Begutachtung München
Dr. med. Lorenz Schweyer
Tal 14
80331 München
Telefon: 089 - 21 66 68 92
Telefax: 089 - 23 88 90 57

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Dr. med. Ralf Wagner
Frankfurt am Main
Im Prüfling 23
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Telefon: 069 - 46 08 66 70
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Die Sachverständigen um Dr. Schweyer und Dr. Wagner beraten überörtlich
Richter, Rechtsanwälte, Versicherungen und Privatpersonen in folgenden
Rechtsgebieten: Arzthaftung, Private und gesetzliche Unfallversicherung,
Private Berufunfähigkeitsversicherung, Soziales Entschädigungsrecht,
Schwerbehindertenrecht, Haftpflichtversicherung, Betreuungsrecht,
Familienrecht, Beamtenrecht und Gesetzliche Rentenversicherung- Als
ausgewiesene medizinische Sachverständige der Universität Köln (cpu) und der
Ärztekammer Nordrhein verfügen die Experten über ein fundiertes Fachwissen,
welches angesichts der verschiedenen Rechtsgebiete und schwierigen
Fragestellungen höchste Qualifikation garantiert.