31.08.2010
28.08.2010 - PE auch hier zu lesen
Ministerpräsident Platzeck hat sich
ablehnend über die von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante
Luftverkehrssteuer geäußert. Platzeck wörtlich: „Ein nationaler
Alleingang schwächt den Standort Deutschland im internationalen
Wettbewerb und gefährdet Arbeitsplätze."
Der vorliegende Gesetzesentwurf bevorzugt einseitig Fluglinien mit
vielen Umstei-gern und Fracht. Airlines, die regional und europaweit
agieren und nur Beifracht mit sich führen werden benachteiligt. Dies
sind aber gerade die Airlines, die eine sehr preissensible Kundschaft
haben, die in der Hauptstadtregion Berlin/Brandenburg besonders präsent
sind und die ab 2012 zum Gelingen des Flughafens BBI in Schönefeld
beitragen sollen. Gerade diese Airlines würden nun - bezogen auf den
Umsatz - um mehr als das Dreifache belastet werden, sollte der
Gesetzentwurf so kommen. In der vorliegenden Form wäre die
Luftverkehrssteuer eine Marktverdrängungssteuer.
Platzeck weiter: „Der Flughafen BBI ist eines unserer wichtigsten
Infrastrukturprojekte in der Region. Es ist nicht hinnehmbar, dass die
Wachstumsperspektiven des BBI durch die geplante Luftverkehrssteuer
eingeschränkt werden. Die geplante Ungleichbehandlung der verschiedenen
Flugsparten hätte zur Folge, dass unsere Flughafenregion und die
hiesigen Luftfahrtunternehmen überdurchschnittlich belastet würden. Es
kann nicht gewollt sein, dass Ostdeutschland im Luftverkehr
diskriminiert wird. Die Bundesregierung muss die Gleichbehandlung aller
Fluglinien sicherstellen. Die geplante Luftverkehrssteuer darf die
Entwicklung des BBI zu einem „Ostdrehkreuz" nicht verhindern."
Unter Bezugnahme auf die Spiegelvorab-Meldung „Geplante
Luftverkehrsabgabe verstößt gegen das Grundgesetz" fügte Platzeck hinzu:
"Das Gutachten des Berliner Staatsrechtlers, Prof. Dr. Michael Kloepfer
stützt nachdrücklich die Haltung der Landesregierung. Mit Steuerpolitik
darf keine Standortpo-litik betrieben werden, in diesem Sinne verstößt
die Luftverkehrssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes
und diskriminiert den Standort BBI."