14.02.2011
Pressemitteilung vom 14. Februar 2011
http://www.wahlen-berlin.de/wahlen/volksentscheid-2011/Presse/11-02-14.htm
Heute haben die Landesabstimmungsleiterin des Landes Berlin, Dr. Petra Michaelis-Merzbach, und der Vorstand des Amtes für Statistik, Prof. Ulrike Rockmann, das vorläufige Endergebnis des Volksentscheids über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben präsentiert. Von den ca. 2,47 Mill. Abstimmungsberechtigten haben 27,5 Prozent ihre Stimme abgegeben, davon stimmten 98,2 Prozent mit Ja, 1,7 Prozent mit Nein und 0,1 Prozent ungültig.
Anteil der Ja-Stimmen an den Stimmberechtigten nach Stimmbezirken (ohne Briefabstimmende)
Die höchste Beteiligung an diesem Volksentscheid lag mit 33,3 Prozent im Bezirk Treptow-Köpenick, die niedrigste im Bezirk Mitte mit 22,5 Prozent. Die Zustimmung zum Gegenstand der Abstimmung war im Bezirk Treptow-Köpenick am höchsten (32,8 Prozent), am niedrigsten im Bezirk Mitte (22,0 Prozent).
Das Amt für Statistik hat Zusammenhänge zwischen Abstimmungsergebnis und sozialdemografischen Gesichtspunkten analysiert. Die Beteiligung war
Die Beteiligung und die Ja-Stimmen haben nur einen schwach positiven Zusammenhang mit dem Ergebnis von Bündnis 90/DIE GRÜNEN bei der Abgeordnetenhauswahl 2006.
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http://berliner-wassertisch.net/
Das Unvorstellbare ist geschehen! Trotz einer gezielten Desinformations- und Verunsicherungskampagne des Senats, trotz des enormen hohen Quorums (25% der Wahlberechtigten) konnte der erste Volksentscheid in Berlin gewonnen werden und das, obwohl der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ lediglich ein überschaubarer Spendenetat von lediglich 12.000 Euro zur Verfügung stand. Gelingen konnte dieser Erfolg, weil viele Berlinerinnen und Berliner und viele größere wie kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen ihre eigenen Netzwerke einbezogen haben, ihre Freunde, Verwandte, Nachbarn und Kollegen immer wieder informiert und auf die Notwendigkeit des Volksentscheids hingewiesen haben. Dafür danken wir allen sehr herzlich.
Der erfolgreiche Volksentscheid vom 13. Februar 2011 zur Offenlegung der Verträge und Nebenabreden beim Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe ist nach Auffassung des Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, ein großartiger Impuls für mehr Transparenz. Schaar: „Die Bedeutung dieses erfolgreichen Volksentscheids geht weit über die Hauptstadt hinaus. Auch die Bundesregierung und der Bundestag sollten sich dieses Ergebnis zu Herzen nehmen und daraus lernen.
Die Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen gehört jetzt auf die Tagesordnung. Hier dürfen die sogenannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht länger als Transparenz-Sperre für Bürgerinformation wirken.
Fiskalische und wirtschaftliche Interessen sind nicht per se stärker als das öffentliche Interesse auf Information. Deshalb sollte der Zugangsanspruch zu Informationen nach dem seit fünf Jahren geltenden Informationsfreiheitsgesetz des Bundes deutlich erweitert werden. Der Zugang zu staatlichen Informationen ist unverzichtbar, insbesondere wenn die öffentliche Hand sich privater Unternehmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zum Zugang zu diesen Informationen sollten verbessert werden. Ich halte es außerdem für erforderlich, dass die Behörden wichtige Informationen, wie Verträge mit Privaten, von sich aus im Internet veröffentlichen. Dies ist eine Bringschuld der öffentlichen Hand.“