Hochschulvertrag für die Charité beschlossen

23.02.2011

Hochschulvertrag für die Charité beschlossen

Pressemitteilung
Berlin, den 22.02.2011 - auch hier  zu lesen

Aus der Sitzung des Senats am 22. Februar 2011:

Der Senat hat heute dem Entwurf des zwischen der Charité und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ausgehandelten Hochschulvertrages zugestimmt. Damit werden die Zuwendungen für Forschung und Lehre an die Charité erstmals in einem eigenständigen Vertrag geregelt. Für die Charité bringt der Vertrag einen Zuwachs der staatlichen Förderung in den kommenden Jahren und zugleich Planungssicherheit für den Vertragszeitraum 2011 bis 2013. Neu für die Charité ist auch, dass das Zuschusssystem - wie schon bei den staatlichen Hochschulen Berlins - schrittweise an Leistungskriterien gebunden wird.

Die Charité erhält in den Jahren 2011 bis 2013 einen jährlichen konsumtiven Zuschuss von 183,7 Mio. €. Darüber hinaus soll die Charité im Jahr 2012 noch einmal 5,5 Mio. € und im Jahr 2013 weitere 12,4 Mio. € aus Hochschulpaktmitteln bekommen.

Die Charité kann also den Zuschuss von 176,7 Mio. € im Jahr 2010 auf 196,1 Mio. € im Jahr 2013 steigern.
Im Jahr 2013 stehen davon 6,5 Mio. € zur Abrechnung nach Leistungskriterien bereit. Zu diesen Leistungskriterien zählen beispielsweise die eingeworbenen Forschungsgelder („Drittmittel"), die Förderung der Vielfalt im Personal (Gleichstellung und „diversity") und die Nachwuchsförderung. So erhält die Charité beispielsweise für die Beteiligung an einem neuen Sonderforschungsbereich 700.000 €, für eine auf Lebenszeit mit einer Frau besetzte Professur 35.000 €, eine/n Studienanfänger/in mit Migrationshintergrund 10.000 € und - im Rahmen der Nachwuchsförderung - für eine abgeschlossene Promotion ebenfalls 10.000 €.

Weitere Zielsetzungen sind der Ausbau wettbewerbsfähiger und wirtschaftlicher Strukturen in Lehre und Forschung sowie die Verstärkung von Kooperationen mit Universitäten, außeruniversitären Einrichtungen und der Wirtschaft.

Für investive Maßnahmen einschließlich kleinerer Baumaßnahmen erhält die Charité jährlich 33,7 Mio. €. Das Bauprogramm „Masterplan Charité" mit einem Volumen von 330 Mio. €, dazu gehört insbesondere die Sanierung des Bettenhochhauses am Campus Charité-Mitte, wird separat und außerhalb des Vertrages finanziert.

Bislang hatte die Charité keinen eigenen Hochschulvertrag. Die Zuwendungen für Forschung und Lehre wurden im Rahmen der Hochschulverträge von Freier Universität (FU) und Humboldt-Universität (HU) geregelt. Durch die Regelungen des Universitätsmedizingesetzes aus dem Jahr 2005 ist die Charité so weit verselbstständigt worden, dass sie nun auch einen eigenen Vertrag erhält.


Nach Ansicht des Senators für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, versetzt der Vertrag die Charité in die Lage, „ihre Spitzenstellung in der medizinischen Lehre, Forschung und Krankenversorgung weiter auszubauen und damit einen wesentlichen Beitrag zu leisten, die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg zu stärken."

Der Vertrag folgt den bereits im Jahr 2009 für die anderen Hochschulen des Landes Berlin abgeschlossenen Verträgen für den Vertragszeitraum 2010 bis 2013.
Die Zustimmung durch das Abgeordnetenhaus und den Aufsichtsrat der Charité ist Voraussetzung für den endgültigen Vertragsabschluss.

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