03.09.2013
Argumente des Senats zum Volksentscheid am 3. November 2013
Pressemitteilung
Berlin, den 03.09.2013 - auch hier zu lesen
Aus der Sitzung des Senats am 3. September 2013:
Auf Vorlage der Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Cornelia Yzer, hat der Senat heute Argumente zu dem am 3. November 2013 stattfindenden Volksentscheid zum Gesetzentwurf des „Energietisches" beschlossen.
Diese Argumente werden mit den Stellungnahmen des Abgeordnetenhauses und der Initiatoren des Volksentscheides spätestens 44 Tage vor der Abstimmung im Amtsblatt von der Landeswahlleiterin veröffentlicht.
Der Text lautet wie folgt:
Der Berliner Senat hält den zur Abstimmung gestellten Gesetzentwurf in wesentlichen Teilen für überflüssig und in anderen Teilen für falsch.
Schon heute verfolgt der Berliner Senat eine Politik der dezentralen Energieversorgung, der Förderung Erneuerbarer Energien und der Sicherung bezahlbarer Energiepreise. Dabei beachtet der Senat auch im Rahmen seiner energiepolitischen Maßnahmen seinen Kurs der sozialen Verantwortung und der Haushaltskonsolidierung.
Der Gesetzesentwurf ist auch deshalb überflüssig, da sich schon aktuell das landeseigene Unternehmen "Berlin Energie" um eine Beteiligung an den Energienetzen bewirbt. Ferner hat der Senat Vorsorge getroffen für die Gründung eines wirtschaftlich zu betreibenden Stadtwerks. Dieses Berliner Stadtwerk ist im Haushalt 2014/2015 finanziell abgesichert. Es unterliegt im Gegensatz zum Konzept des Volksbegehrens der vollständigen öffentlichen Kontrolle. Damit wird sichergestellt, dass das Gesamtinteresse der Berlinerinnen und Berliner gewahrt ist. Der Gesetzesentwurf des Volksbegehrens erfüllt diese Kontrolle und Transparenz nicht.
Drei gute Gründe, warum Sie mit „Nein" stimmen sollten:
1. Erhebliche Haftungsrisiken für den Berliner Haushalt ohne ausreichende Kontrolle
Der Gesetzentwurf des Energietischs sieht die Gründung des Stadtwerkes als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) vor. Allerdings werden die staatlichen Kontrollmöglichkeiten über diese Anstalt stark reduziert. Die Berlinerinnen und Berliner und damit Sie als Steuerzahlerin und Steuerzahler haften für alle Aktivitäten des Stadtwerkes. Bei bestehenden Anstalten wie der BVG, den BSR oder den Berliner Wasserbetrieben hat der Gesetzgeber sichergestellt, dass in den Kontrollgremien das Gesamtinteresse der Berlinerinnen und Berliner angemessen berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf gewährleistet dies nicht. Stattdessen entsteht ein Haftungsrisiko für die Berlinerinnen und Berliner in unkalkulierbarer Höhe und das angesichts von 63 Milliarden Euro Schulden des Landes.
Stimmen Sie gegen finanzielle Risiken in Milliardenhöhe!
2. Die geforderte Gründung einer Netzgesellschaft ist bereits erfolgt.
Das Land Berlin beteiligt sich seit 2012 mit dem Landesbetrieb Berlin Energie am laufenden Vergabeverfahren für das Berliner Stromnetz. Eine neu gegründete Anstalt könnte sich an diesem Verfahren nicht mehr beteiligen.
Die im Volksentscheid vorgesehene Gründung einer Netzgesellschaft zum Betrieb des Berliner Stromnetzes ignoriert darüber hinaus wichtige Fakten. Bundes- und europarechtliche gesetzliche Vorgaben sehen ein transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren zur Übernahme des Netzes vor. Die Konzession für das Stromnetz kann nicht per Gesetz einer kommunalen Einrichtung übergeben werden.
Frei ist der Netzbetreiber bei seiner Preisgestaltung ebenfalls nicht, da die Netzentgelte von der Bundesnetzagentur festgelegt werden.
Stimmen Sie gegen die überflüssige Gründung einer weiteren Netzgesellschaft!
3. Der Gesetzentwurf des Energietisches verbessert nicht die Umwelt- und Klimaschutzpolitik in Berlin.
Aufgrund bundesgesetzlicher Regelungen haben Netzbetreiber jedem Unternehmen - diskriminierungsfrei - Netzzugang zu gewähren. Auch wenn das Land Berlin das Netz kauft, werden also Atom- oder Kohlestrom durch das Berliner Netz durch geleitet. Die vom Energietisch verfolgte ausschließliche Versorgung Berlins mit Ökostrom ignoriert diese Tatsache.
Das vom „Berliner Energietisch" erklärte Ziel, das Berliner Energienetz für die Einbindung von dezentralen und erneuerbaren Erzeugungsanlagen fit zu machen, ist bereits Rechtslage. Bereits heute ist der Netzbetreiber verpflichtet, entsprechende Anlagen an sein Netz anzuschließen und das Netz dafür entsprechend auszubauen. Dies geschieht auch in Berlin stetig.
Unterstützen Sie kein Gesetz, das der Berliner Energiewende keine neuen Impulse gibt und wichtige Fakten ignoriert!
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http://www.gruene-fraktion-berlin.de/presse/pressemitteilung/energiewende-in-berlin
Energiewende in Berlin - gibt's nur per Volksentscheid!
Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin - Dienstag, 03.09.2013
Michael Schäfer, Sprecher für Energiepolitik und Klimaschutz, sagt zur Stellungnahme des Senats gegen den Gesetzesentwurf des Energietischs:
Der Senat hat heute in einer von Widersprüchen und Halbwahrheiten strotzenden Stellungnahme deutlich gemacht, worum es am 3. November geht: Ein Stadtwerk, das wirklich in die Energiewende investiert, gibt es nur gegen den Senat - per Volksentscheid.
Der Senat will kein Stadtwerk gründen, sondern nur so tun als ob. Die im Doppelhaushalt eingeplanten 3 Millionen Zuschuss für „Stadtwerke Berlin" entsprechen dem Eigenkapital der Stadtwerke Pfarrkirchen. Pfarrkirchen hat nicht ganz halb so viele Einwohner wie Berlin-Biesdorf. Der Senat will kein Stadtwerk, das in Energieeffizienz und erneuerbare Energien investiert, sondern höchstens einen völlig überflüssigen senatseigenen Stromhändler schaffen.
Der Senat will sich nur noch um eine Beteiligung am Stromnetz bemühen. Sofern der Senat eine Kooperation von Land und Vattenfall zum Gewinner der Konzessionsvergabe erklärt, ist es eine politische Entscheidung, ob das Land zu einer solchen Kooperation bereit ist. Solch einen schmutzigen Deal des Senats mit Vattenfall kann nur der Volksentscheid verhindern.
Es ist fast lustig, wie der Senat sich in seiner Stellungnahme selbst widerspricht: Er habe sich doch schon um den Stromnetzbetrieb beworben, was aber unsinnig sei, weil man mit dem Stromnetz keine Energiepolitik machen könne. Die Große Koalition, die 9 Milliarden bei der Landesbank Berlin verzockt hat und im Flughafen-Aufsichtsrat versagt, behauptet, neue Formen öffentlicher Kontrolle seien ein Milliardenrisiko. Wir fragen: Wen soll das denn überzeugen?
Nur der Volksentscheid kann die Gründung eines richtigen Stadtwerks durchsetzen, das massiv in die Energiewende investiert - so wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen es in ihrem Konzept skizziert.
Telefon: +49 (0)30.2325 2446
E-Mail: michael.schaefer@gruene-fraktion-berlin.de
Website: schaefer.gr
http://www.gruene-fraktion-berlin.de/fraktion/abgeordneter/michael-sch%C3%A4fer
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