Nebentätigkeiten von Senatsmitgliedern

14.10.2009

Aus der Sitzung des Senats am 13. Oktober 2009:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung den vom Senator für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, vorgelegten Bericht über die Nebentätigkeiten von Senatsmitgliedern beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hatte in seiner Sitzung am 13. November 2008 den Senat aufgefordert, zu Beginn einer jeden Wahlperiode über alle Nebenbeschäftigungen der Senatsmitglieder nach § 6 Abs. 2 des Senatorengesetzes nebst der daraus gegebenenfalls erzielten Vergütungen dem Abgeordnetenhaus zu berichten und im weiteren Verlauf regelmäßig über Veränderungen zu informieren.

Das Senatorengesetz sieht weder eine Offenlegungspflicht der Nebentätigkeitsbezüge der Senatsmitglieder vor, noch verbietet es eine solche. Es enthält neben der grundsätzlichen Ablieferungspflicht für aus Nebentätigkeiten erzielte Vergütungen an den Landeshaushalt auch keine Regelung über die zulässige Anzahl der Aufsichtsratsmitgliedschaften durch politische Mandatsträger.

Zur Erledigung des Berichtsauftrags war daher von der für das Senatorengesetz zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu prüfen, ob das Gesetz hinsichtlich der Offenlegungspflicht der Vergütungen geändert werden muss oder die Senatsmitglieder ihre Einwilligung dazu geben, dem Abgeordnetenhaus im Wege der Selbstbindung des Senats die gewünschten Angaben zu ihren Einkünften aus Nebentätigkeiten regelmäßig zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis einer bei den Senatsmitgliedern durchgeführten Erhebung haben sich diese mit der freiwilligen Offenlegung ihrer aus Nebentätigkeiten erzielten Einkünfte einverstanden erklärt, sodass es einer Gesetzesänderung nicht bedarf.

Wird der zulässige Pauschalbetrag von 6.135,50 € pro Senator/Senatorin und Jahr gemäß § 6 Abs. 2 Nebentätigkeitsverordnung überschritten, wird die über diesen Freibetrag hinausgehende Vergütung an den Landeshaushalt abgeführt.

Nachfolgend die Nebenbeschäftigungen der Senatsmitglieder und daraus erzielten Vergütungen 2008:

Senatorin für Justiz, Gisela von der Aue:

Senatorin für Stadtentwicklung, Ingeborg Junge-Reyer:

Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Dr. Heidi Knake-Werner:

Senator für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting:

Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher:

Senator für Finanzen, Dr. Thilo Sarrazin:

Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen, Harald Wolf:

Regierender Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit:

Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner:

Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Telefon: 9027-2730


Quelle: Mitteilung vom: 13.10.2009, 12:45 Uhr -
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