21.10.2009
Aus der Sitzung des Senats am 20. Oktober 2009:
Das Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) hat dazu geführt, dass die Grundprinzipien eines modernen Verwaltungshandelns dauerhaft in der Berliner Verwaltung verankert sind und die Kunden- und Mitarbeiterorientierung der Behörden verbessert wurden. Der Senat hält es deshalb für zweckmäßig, wesentliche im VGG geregelte Sachverhalte in bestehende Fachgesetze zu überführen, um sie dort in ihrem jeweiligen fachlichen Kontext einzuordnen. Parallel dazu erarbeitet die Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Auftrag des Staatssekretärsausschusses zur Verwaltungsmodernisierung Vorschläge für ein Gesetz über eGovernment- und Organisationsfragen. Dieses Gesetz könnte gleichsam dazu dienen, dauerhaft erforderliche materielle Bestimmungen des VGG zu regeln.
Das geht aus dem jährlichen Bericht zur Umsetzung des Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetzes hervor, den der Senat heute auf Vorlage von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting beschlossen hat.
Der Bericht macht deutlich, dass sich die Verwaltungskultur in den zehn Jahren seit Inkrafttreten des Gesetzes grundlegend verändert hat. Obwohl die knappen Haushaltskassen und die angespannte Personalsituation vor allem in den Bezirken nicht immer eine optimale Umsetzung der Gesetzesvorgaben ermöglichen, kann doch festgestellt werden, dass die Behörden ihren Service in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert haben. Das Gleiche gilt für die interne Verwaltungssteuerung sowie für die Anwendung von Personalentwicklungsinstrumenten.
Insgesamt hat es sich bewährt, die Verwaltungsmodernisierung in ihren Anfängen durch ein gesondertes Gesetz zu unterstützen. Nach einer Dekade erscheint es nun sinnvoll, die Grundsätze einer modernen Verwaltung als bewährte Routineaufgabe in bestehenden Fachgesetzen zu regeln. Eine Spezialgesetzgebung zur Verwaltungsmodernisierung ist dagegen nicht mehr erforderlich.
Das VGG wurde 1999 vom Abgeordnetenhaus verabschiedet, um die Strukturen und internen Abläufe in den Behörden zu modernisieren und die Kunden- und Mitarbeiterorientierung der Verwaltung zu stärken. Das Gesetz enthält z. B. Bestimmungen zur Bürgerorientierung, zum Wettbewerb, zum Personalmanagement oder der Struktur der Behörden. Es schreibt unter anderem vor, dass der Senat jährlich auf Grund eines vom Abgeordnetenhaus vorzulegenden Fragenkatalogs über den Sachstand in den Behörden Auskunft zu geben hat.
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Telefon: 9027-2730
Quelle: Mitteilung vom: 20.10.2009, 12:30 Uhr - auch hier zu lesen