Neue Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
03.02.2010
Senat billigt Modell eines Berliner Gesundheitsamtes
Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2010:
Der Senat hat heute für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine
einheitliche Ämterstruktur im Sinne eines „Mustergesundheitsamtes"
festgelegt. In bezirksübergreifenden Fachgruppen war intensiv darüber
diskutiert worden, welche Aufgaben die Gesundheitsämter in den Bezirken
mit welcher Personalausstattung wahrzunehmen haben. Als Ergebnis wurde
gemeinsam mit den Bezirken eine Zielstruktur des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes in Berlin entwickelt und abgestimmt. Sie enthält
auch die erforderliche Personalentwicklung bis 2015: Bis zum Jahr 2013
soll die Zahl der Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 1.844
betragen. Bis 2015 ist eine Zielzahl von 1905,35 Stellen vorgesehen.
Derzeit verfügt der Öffentliche Gesundheitsdienst über 1.755 besetzte
Stellen. Davon sind 197 bei den Veterinär- und
Lebensmittelaufsichtsämtern angesiedelt.
Seit der Verabschiedung des Gesundheitsdienstgesetzes 2006 haben sich
die Anforderungen an die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes
verändert. Neue Aufgaben sind hinzugekommen, beispielsweise zur
Verbesserung des Kinderschutzes und zur Vermeidung von Altersarmut. So
wurde neben dem Kinderschutzgesetz auch das Integrationskonzept für
Berlin „Vielfalt fördern - Zusammenhalt stärken" verabschiedet, das
unter anderem die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von
Migrantinnen und Migranten zum Ziel hat.
Der von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,
Katrin Lompscher, vorgelegte Schlussbericht „Personalwirtschaftliche
Auswirkungen der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)"
wurde heute vom Senat beschlossen. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus
zugeleitet.
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Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Telefon: 9025-2153