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Neue Struktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

03.02.2010


Senat billigt Modell eines Berliner Gesundheitsamtes

Aus der Sitzung des Senats am 2. Februar 2010:

Der Senat hat heute für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine einheitliche Ämterstruktur im Sinne eines „Mustergesundheitsamtes" festgelegt. In bezirksübergreifenden Fachgruppen war intensiv darüber diskutiert worden, welche Aufgaben die Gesundheitsämter in den Bezirken mit welcher Personalausstattung wahrzunehmen haben. Als Ergebnis wurde gemeinsam mit den Bezirken eine Zielstruktur des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin entwickelt und abgestimmt. Sie enthält auch die erforderliche Personalentwicklung bis 2015: Bis zum Jahr 2013 soll die Zahl der Stellen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 1.844 betragen. Bis 2015 ist eine Zielzahl von 1905,35 Stellen vorgesehen.
Derzeit verfügt der Öffentliche Gesundheitsdienst über 1.755 besetzte Stellen. Davon sind 197 bei den Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern angesiedelt.

Seit der Verabschiedung des Gesundheitsdienstgesetzes 2006 haben sich die Anforderungen an die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verändert. Neue Aufgaben sind hinzugekommen, beispielsweise zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Vermeidung von Altersarmut. So wurde neben dem Kinderschutzgesetz auch das Integrationskonzept für Berlin „Vielfalt fördern - Zusammenhalt stärken" verabschiedet, das unter anderem die Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten zum Ziel hat.

Der von der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Katrin Lompscher, vorgelegte Schlussbericht „Personalwirtschaftliche Auswirkungen der Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)" wurde heute vom Senat beschlossen. Er wird nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

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Mitteilung vom: 02.02.2010, 12:50 Uhr  - auch hier zu lesen
Rückfragen: Sprecherin der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz
Telefon: 9025-2153

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