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UVB: Vergabegesetz überfrachtet

26.02.2010

 

 

Wirtschaftlichkeit rückt in den Hintergrund
Vergabegesetz überfrachtet - Mindestlohnfestsetzung bedenklich

PE UVB  - Berlin, den 25. Februar 2010


Die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) hat das geplante Berliner Vergabegesetz als überfrachtetes Regelwerk kritisiert. Das zentrale Ziel des öffentlichen Vergaberechts - die Wirtschaftlichkeit des Angebots als Maßgabe für die Auftragsvergabe - rückt beim Berliner Gesetzentwurf vollkommen in den Hintergrund. Vielmehr dominieren in erster Linie vergabefremde Aspekte den vom Senat vorgelegten Gesetzestext und erhöhen so den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Verwaltungen.

UVB-Hauptgeschäftsführer Christian Amsinck sagte dazu: „Das Prinzip der effizienten Verwendung von Steuergeldern wird zugunsten politischer Ziele stark beeinträchtigt. Wenn Unternehmen öffentliche Aufträge erhalten wollen müssen sie sich z.B. zu Frauenförderung und Übernahme von Auszubildenden, weitreichenden ökologischen Vorgaben und der Zahlung eines Mindestlohns von derzeit 7,50 Euro verpflichten."

Solche gesetzlichen Vorgaben für den Arbeitslohn sind in einem Vergabegesetz fragwürdig, denn sie gehören zum Arbeitsrecht und fallen damit in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Neben der fraglichen Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin ist zudem die Art der zukünftigen Festsetzung des Mindestlohns ohne Beteiligung des Parlaments und der Sozialpartner bedenklich.

„Der Senat wird zur Anpassung des Mindestlohns durch bloße Rechtsverordnung ermächtigt, sofern er meint, den wirtschaftlichen oder sozialen Bedarf dafür zu sehen. Damit werden willkürlichen Erhöhungen auch gegen den Willen der Tarifvertragsparteien Tür und Tor geöffnet und damit alle Vorbehalte gegen einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn bestätigt. Die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie wird auf diese Weise unterlaufen.", sagte Amsinck weiter.

Die UVB lehnt das Berliner Vergabegesetz in seiner vorliegenden Form aus diesen Gründen unverändert ab.


Kontakt:  Thorsten Elsholtz - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V, (UVB)
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