Zum Seitenanfang Druckversion  

Neue Informationspflichten für Dienstleister

18.05.2010

IHK Berlin: Neue Informationspflichten für Dienstleister

Für viele Dienstleister gelten ab heute umfangreichere Informationspflichten. Mit der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) setzt der Gesetzgeber Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie um. Ziel ist es, mehr Transparenz und Sicherheit für Kunden und Verbraucher im Dienstleistungsbereich zu schaffen.

Nach der neuen Verordnung müssen jetzt Dienstleister Kunden und Verbraucher u.a. im Vorfeld eines Vertragsschlusses besser über Geschäftskontaktdaten informieren. Viele dieser Angaben entsprechen den Angaben nach § 5 TMG, die für die Impressumspflicht im Internet gelten. Durch die neue Verordnung sind diese Angaben von Dienstleistern auch auf anderen Kontaktwegen unaufgefordert zu geben.

„Bei Nichtbeachtung der Informationspflichten drohen Strafen von bis zu 1000 Euro", betonte die IHK-Geschäftsführerin Recht und Fairplay, Melanie Bähr. Sie verwies zugleich darauf, dass bereits bestehende Informationspflichten wie z.B. aus dem Telemediengesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Handelsgesetzbuch bestehen bleiben und durch die neue Verordnung nicht ersetzt werden. Diese schreibt Dienstleistern nunmehr zusätzlich eine Vielzahl von Informationen vor, die sie vor dem Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder vor der Erbringung einer Dienstleistung dem Kunden zur Verfügung stellen müssen. Zudem müssen weitere Informationen auf Abruf dem Kunden zugeleitet werden.

Von den neuen Vorgaben sind alle Dienstleister betroffen, die in den Anwendungsbereich der EU-Dienstleistungsrichtlinie fallen. Ausgenommen sind damit nur einige wenige Anbieter, z.B. von Finanzdienstleistungen, privaten Sicherheitsdiensten, Glücksspiel, Gesundheitsdienstleistungen oder audiovisuellen Dienste (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Presse).

Über weitere Einzelheiten informiert die IHK Berlin im Internet unter www.ihk-berlin24.de, Dok.-Nr. 62072.

Pressemitteilung der IHK Berlin vom 17. Mai 2010 - auch hier zu lesen

Zum Seitenanfang Druckversion   Zum Seitenanfang  Zum Seitenanfang 
oben