ÖBS in Brandenburg
30.06.2010
Öffentlich geförderte Beschäftigung in Brandenburg: Förderprogramm „Arbeit für Brandenburg" startet am 1. Juli
29.06.2010 - PE auch hier zu lesen
Das neue Förderprogramm „Arbeit für
Brandenburg" (AfB) startet wie geplant am 1. Juli 2010. Das gab heute
Arbeitsminister Günter Baaske in Potsdam im Anschluss an die
Kabinettsitzung bekannt. Die Förderrichtlinie, die vom
Finanzministerium vergangene Woche gebilligt wurde, steht ab sofort im
Internet (lasa-brandenburg.de oder masf.brandenburg.de). Durch AfB
sollen Langzeitarbeitslose im öffentlichen Bereich Arbeit finden. Es
gehört zu den zentralen Themen der Landesregierung. Baaske: „Wir wollen
Arbeit - nicht Arbeitslosigkeit finanzieren." Für 2010 sind 1.200
Stellen geplant.
Das Land stellt insgesamt 40 Mio. Euro zur Verfügung - für jedes
Beschäftigungsverhältnis monatlich 250 Euro. Dies wurde von der
Landesregierung einvernehmlich vereinbart, um Kommunen und Träger beim
Eigenanteil zu entlasten. Weitere Mittel kommen vom Bund. Daraus ergibt
sich eine Förderung für bis zu insgesamt 6.500 Menschen, die bis Ende
2014 begonnen werden kann. Die ursprüngliche Ausfinanzierung von 8.000
Beschäftigungsverhältnissen wird aufgrund des geplanten Sparpakets der
Bundesregierung nicht mehr möglich sein.
Baaske: „AfB gehört zu unserer Arbeitsmarktphilosophie. Wir kümmern uns
um Ausbildung und Fachkräfte, aber wir dürfen diejenigen nicht
hängenlassen, die seit Jahren keine Arbeit mehr haben. Wir müssen ihnen
- auch im Interesse der Gesellschaft - eine Chance geben
zurückzukommen. Manche werden es schaffen, dadurch eine feste neue
Arbeit zu bekommen. Für jede und jeden setzen wir uns ein! Aber es gilt
auch der Grundsatz: Qualität ist entscheidend, nicht Quantität."
Durch „Arbeit für Brandenburg" wird
- Arbeitslosen eine erwerbsbezogene und soziale Integration ermöglicht,
- die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen erhöht
- ein Beitrag zur Stärkung kommunaler Strukturen und
- der regionalen Wirtschafts- und Kaufkraft geleistet.
Hauptzielgruppe sind die 18.000 über 50-jährigen Langzeitarbeitslosen
in Brandenburg und Menschen, die bereits mehr als drei Jahre arbeitslos
sind. Baaske: „Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind alles andere als
gut. Diesen Menschen wollen wir eine Perspektive geben. Wir wollen sie
nicht alimentieren, sondern in die Gesellschaft integrieren."
Gewinner seien aber auch die Kommunen, da die Arbeiten helfen,
kommunale Angebote zu verbessern, z. B. in der Kulturarbeit, im Bereich
der ergänzenden Betreuung in Schulen, Bibliotheken und
Begegnungsstätten. Die Verdrängung regulärer Beschäftigung sowie
Wettbewerbsverzerrungen sind auszuschließen.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung soll bis zu zwei Jahre
dauern. Bei einem Übergang in die Rente sind in Ausnahmefällen auch
drei Jahre möglich. Der Stundenlohn soll 7,50 Euro betragen, um ein
Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten. Liegt der ortsübliche
Tariflohn höher, ist auch ein höherer Satz möglich. Die Arbeitszeit
liegt bei 30 bis 40 Wochenstunden in Abhängigkeit der jeweiligen
Integrationsfähigkeit. Damit werden Monatslöhne von mindestens rund 950
bis 1.300 Euro (brutto) erreicht.
Arbeitgeber können Kommunen (Kreise, Städte, Gemeinden, Ämter), aber
auch Verbände, Vereine und Arbeitsfördergesellschaften sein. Das
Arbeitsministerium legt jährlich auf der Grundlage der
Arbeitsmarktsituation für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt ein
Kontingent fest. Sie können die Fördermittel für diese Kontingente
entsprechend der geplanten Beschäftigungsprojekte beantragten.
Überregional tätige Verbände und Vereine können unabhängig von den
Kontingenten der Kommunen einen Förderantrag stellen.
Für die Finanzierung werden bestehende Instrumente von Bund, Land und
Kommunen gebündelt. Aus Bundesmitteln können z. B.
„Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante" und das neue Programm
„Bürgerarbeit" genutzt werden. Die Kommunen sparen durch die
Beschäftigung der bisher Arbeitslosen ganz oder teilweise die Kosten
der Unterkunft (KdU). Diese Einsparungen sollen von den Kommunen
anteilig zur Finanzierung verwendet werden.
Neben AfB gibt es bereits laufende Arbeitsmarktprogramme und
-instrumente im Bereich sozialversicherungspflichtiger öffentlich
geförderter Beschäftigung, mit denen derzeit etwa 9.150 Personen
beschäftigt werden können. Dazu gehört der Ende 2012 auslaufende
Kommunal-Kombi (derzeit: 4.147), ABM (93), Beschäftigungszuschuss
(1.147) und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (3.775). AfB
unterscheide sich davon jedoch, so Baaske, durch die zielgerichtete
Kompetenzentwicklung und Begleitung der Langzeitarbeitslosen, die
Existenz sichernde Entlohnung und das „überjährige
Beschäftigungsangebot", wie es in der Richtlinie heißt.
Baaske dankte allen, die an der Erarbeitung von AfB beteiligt waren:
„Da viele verschiedene Elemente zusammenkommen, ist es ein sehr
komplexes Programm. Die Flexibilität der Direktion Berlin-Brandenburg
der Arbeitsagentur für Arbeit hat entschieden dazu beigetragen, dass
AfB überhaupt möglich wurde, beispielsweise bei der Einbeziehung
bestehender Instrumente und Programme."
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Sie hat die erste Autobiographie einer Araberin geschrieben - und zwar auf Deutsch
Arbeitslosigkeit - Brandenburg: Rot-Rot streicht Förderprogramm deutlich zusammen
Berliner Morgenpost, 30.6.2010
