Öffentlich geförderte Beschäftigung in Brandenburg
21.07.2010
Pressemitteilung der UVB vom 20.07.2010 - auch hier zu lesen
Öffentlich geförderte Beschäftigung in Brandenburg:
Gemeinsame Erklärung zum Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg" unterzeichnet
„Arbeit für Brandenburg" (AfB) bekommt starke Partner: Arbeitsminister Günter Baaske unterzeichnete heute in Potsdam mit den wichtigsten Brandenburger Arbeitsmarktakteuren die Gemeinsame Erklärung zum neuen Förderprogramm. An der Erklärung beteiligt sind die Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaft, Kammern und Unternehmensverbände, die Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Landesverband Brandenburger Arbeitsfördergesellschaften. Gemeinsam bekräftigen sie, sich für die nachhaltige Eingliederung von Langzeitarbeitslosen einzusetzen.Baaske: „Erklärtes Ziel ist es, möglichst vielen eine langfristige berufliche Perspektive zu eröffnen und ihnen Halt in der Gesellschaft zu geben." Dafür sollen zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten insbesondere in den Kommunen, z.B. für die Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung, zur Unterstützung der Kulturarbeit oder im Umweltbereich entstehen. Durch AfB sollen bis Ende 2014 mindestens 6.500 Langzeitarbeitslose im gemeinwohlorientierten Bereich Arbeit finden.
Arbeitsminister Günter Baaske: „Das breite Bündnis zeigt, dass wir gemeinsam etwas für die Langzeitarbeitslosen und zugleich für die Entwicklung unserer Städte und Dörfer machen wollen. Unsere Gesellschaft kann es sich nicht länger leisten, Menschen, die seit Jahren keine Arbeit mehr haben, einfach abzuschreiben. Jeder einzelne wird gebraucht. Für jede und jeden werden wir uns gemeinsam einsetzen und ihnen eine Chance geben, in die Gesellschaft zurückzukommen. Diese zentrale Aufgabe der brandenburgischen Arbeitsmarktpolitik ist mit der heutigen Erklärung auf vielen starken Schultern verteilt. Bei allen Beteiligten bedanke ich mich für die tatkräftige Unterstützung."
Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB), Klaus-Dieter Teufel, sagte: „Aus Sicht der UVB ist die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen durch öffentlich geförderte Beschäftigung grundsätzlich richtig. Darum unterstützen wir auch das Programm „Arbeit für Brandenburg". Allerdings dürfen durch das Programm keine regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze verdrängt werden, weil private Unternehmen weniger Aufträge aus den Kommunen erhalten. Dies schont zwar kurzfristig die Gemeindekassen, belastet aber langfristig die gesamte Gesellschaft, da so private Arbeitsplätze verloren gehen."
Margit Haupt-Koopmann, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg: „Insbesondere Langzeitarbeitslose können in der geförderten Beschäftigung wieder den Anschluss an das Arbeitsleben und damit den Mut für weitere Schritte in eine reguläre Beschäftigung finden. Erfolge sind vor allem möglich, wenn alle Akteure des Arbeitsmarktes an einem Strang ziehen. Hierfür bildet das Programm einen guten Rahmen, mit dem die Arbeit der Arbeitsgemeinschaften und Arbeitsagenturen im Land Brandenburg unterstützt wird."
Paul-Peter Humpert, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages Brandenburg: „Die Landkreise haben bereits in der Vergangenheit gute Erfolge bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen erzielt; sie verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz und kennen die Akteure vor Ort. Darauf wollen die Landkreise im Interesse der Langzeitarbeitslosen aufbauen. Denn sinnvolle und mehrjährige Beschäftigung sowie eine adäquate Bezahlung schaffen die Grundlage für eine aktive Teilhabe am Arbeitsleben. Wichtig wird es im Weiteren sein, den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, um die knappen Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können."
Bürgermeister Werner Große, Präsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg: „Es
gibt immer Städte, Gemeinden und Ämter, denen Arbeitsförderung ein
wichtiges Anliegen ist, weil hierdurch Einzelnen oder auch ganzen
Familien eine neue Lebensperspektive geschaffen werden kann. Über das
Programm Arbeit für Brandenburg werden Tätigkeiten gefördert, die für
die örtliche Gemeinschaft sehr nützlich sind. Deshalb engagieren sich
eine Reihe von Städten, Gemeinden und Ämter für öffentlich geförderte
Beschäftigung, auch wenn die Haushaltskassen fast leer sind."
Kerstin
Thiele, Vorstandsvorsitzende des Brandenburger Landesverbands der
Arbeits-, Bildungs- und Strukturfördergesellschaften e.V.: „Die
Mitglieder unseres Verbandes sind erfahrene Einrichtungen, die das
Förderanliegen des Landes begrüßen und in der Lage sind, es zielgenau
umzusetzen. Arbeitsfördergesellschaften sind mit ihrem qualifizierten
Personal Garant dafür, dass die Programmteilnehmenden in
Arbeitsprozessen mit integrationswirksamen Anforderungen tätig werden
und stehen ihnen dabei zur Seite. Zugleich entwickeln sie solche
Arbeitsprojekte nach Bedarf im kommunalen Gemeinwesen und gemäß den
umfassenden Regeln der Arbeitsförderung. Insofern sind wir sicher, mit
diesem Landesprogramm viel gute Arbeit für Menschen im Land Brandenburg
und zum Nutzen ihrer Regionen initiieren und verwirklichen zu können."
Dr. Manfred Thuns, LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege: „Der Integration arbeitsloser Menschen in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten kommt in der Freien Wohlfahrt ein hoher Stellenwert zu, weil Erwerbstätigkeit ein wesentliches Kriterium gesellschaftlicher Zugehörigkeit und Teilhabe ist. Besonders langzeitarbeitslose Menschen erleben den Verlust dieser gesellschaftlichen Anerkennung in dramatischer Weise. Das Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg" ist deshalb ein wichtiger Schritt, Arbeit und Anerkennung wieder erleben zu können. Wir begrüßen es, wenn diese Integrationsleistung durch qualifizierende und sozialpädagogisch begleitende Maßnahmen unterstützt wird."
Bernd Ebert, Präsident, Brandenburgischer Handwerkskammertag: „Es kommt jetzt darauf an, das neue Landesprogramm gemeinsam mit den Wirtschaftskammern so zu regeln, dass Langzeitarbeitslose eine für die Gesellschaft sinnvolle und nützliche Beschäftigung erhalten und trotzdem Arbeitsplätze z.B. im Handwerk nicht gefährdet werden. Kein Auftrag, der bisher von Malern, Tischlern oder Maurern auf dem ersten Arbeitsmarkt erledigt wurde, darf aus Kostengründen in den zweiten Arbeitsmarkt verschoben werden."
Rainer Knerler, Regionalleiter Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt: „Für uns Gewerkschaften ist es besonders wichtig, dass bestehende Mindestlöhne und Tarifverträge eingehalten werden, auch und gerade wenn diese über 7,50 Euro liegen. Arbeitslose dürfen nicht als Lohndrücker eingesetzt werden, sondern sollen eine echte Chance für den ersten Arbeitsmarkt erhalten. Deshalb werden wir darauf achten, dass arbeitsmarktpolitische Maßnahmen keine reguläre Beschäftigung verdrängen. In der Landesregierung haben wir dabei einen zuverlässigen Partner."