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Der neue elektronische Personalausweis

01.11.2010

29.10.2010


Handlicher Ausweis im Scheckkartenformat jetzt auch mit Online-Funktionen


PE des

Ministerium des Innern Brandenburg (MI)


| Nr. 152/2010 - auch hier zu lesen

Neues Fenster: Bild - Der neue Personalausweis - vergrößern Bundesministerium des Innern

Bundesweit startet am kommenden Montag Deutschlands neuer Personalausweis. In Brandenburg sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rund 200 kommunalen Meldbehörden gut auf den ‚Neuen' vorbereitet, der vom 1. November an beantragt werden kann. Jeder erhält hier Antwort auf Fragen und bei der Beantragung auch ein Informationsmaterial zur neuen Ausweiskarte. Die ist grundlegend neu und dabei im digitalen Zeitalter angekommen.

Praktisches Format

Die neue Ausweiskarte hat das praktische Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert. Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.

Ausweis für das Internet

Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

Funktionen kein Muss

Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Die bei der Beantragung ausgegebenen Informationsmaterialien helfen Ihnen bei dieser Entscheidung. Ausweispflicht besteht für alle Personen ab 16 Jahre. Das sind über 2,21 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger. Auch für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise beantragt werden. Sie erhalten keine Online-Funktion.

Sichere Daten

Ihre biometrischen Daten auf dem Ausweis sind sicher. Darauf können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Für die Online-Ausweisfunktion ist u.a. eine geheime PIN erforderlich. Der Ausweis-Chip verfügt über den höchstmöglichen Sicherheitsstandard.

Ihr ‚Alter' bleibt gültig

Ihr bisheriger Personalausweis behält natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

Die Gebühren

Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.

Internetportal und Hotline

Wer sich bereits vor dem Besuch der Meldebehörde detaillierter über den neuen Personalausweis, so auch die Datensicherheit informieren will, dem steht die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich kann sich jeder auch an die spezielle Bürgerservice-Hotline 0180-1-33 33 33 (Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.

Download der Pressemitteilung als PDF-Datei:
Handlicher Ausweis im Scheckkartenformat jetzt auch mit Online-Funktionen

Verantwortlich: Ingo Decker

29.10.2010


Handlicher Ausweis im Scheckkartenformat jetzt auch mit Online-Funktionen


PE des

| Nr. 152/2010

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Bundesweit startet am kommenden Montag Deutschlands neuer Personalausweis. In Brandenburg sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der rund 200 kommunalen Meldbehörden gut auf den ‚Neuen' vorbereitet, der vom 1. November an beantragt werden kann. Jeder erhält hier Antwort auf Fragen und bei der Beantragung auch ein Informationsmaterial zur neuen Ausweiskarte. Die ist grundlegend neu und dabei im digitalen Zeitalter angekommen.

Praktisches Format

Die neue Ausweiskarte hat das praktische Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und auf Wunsch des Antragstellers die Fingerabdrücke digital gespeichert. Neu sind auch die Online-Ausweisfunktion und die Unterschriftsfunktion.

Ausweis für das Internet

Mit der Online-Ausweisfunktion haben Sie erstmals die Möglichkeit, sich auch im Internet und an Automaten auszuweisen. Dadurch können Sie einfacher mit Online-Shops, Banken, Versicherungen, Behörden, sozialen Netzwerken und Unternehmen kommunizieren und müssen sich nicht mehr so viele verschiedene Passwörter und Benutzernamen merken. Mit der neuen Unterschriftsfunktion, für deren Nutzung der neue Personalausweis vorbereitet ist, lassen sich sogar Verträge, Anträge und andere Dokumente ganz schnell, einfach und bequem online unterzeichnen.

Funktionen kein Muss

Ob Sie die neuen Möglichkeiten nutzen möchten, können Sie sowohl bei der Ausgabe des Personalausweises als auch jederzeit nachträglich entscheiden. Die bei der Beantragung ausgegebenen Informationsmaterialien helfen Ihnen bei dieser Entscheidung. Ausweispflicht besteht für alle Personen ab 16 Jahre. Das sind über 2,21 Millionen Brandenburgerinnen und Brandenburger. Auch für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise beantragt werden. Sie erhalten keine Online-Funktion.

Sichere Daten

Ihre biometrischen Daten auf dem Ausweis sind sicher. Darauf können nur bestimmte staatliche Behörden wie Polizei, Bundespolizei, Steuerfahndungsstellen, Ausweis- und Meldebehörden zugreifen, um die Identität festzustellen. Für die Online-Ausweisfunktion ist u.a. eine geheime PIN erforderlich. Der Ausweis-Chip verfügt über den höchstmöglichen Sicherheitsstandard.

Ihr ‚Alter' bleibt gültig

Ihr bisheriger Personalausweis behält natürlich bis zum regulären Ablaufdatum seine Gültigkeit. Eine vorzeitige Umtauschpflicht Ihres Ausweises besteht nicht. Wenn Sie allerdings Ihren alten Personalausweis vorzeitig gegen einen neuen umtauschen möchten, ist dies jederzeit möglich.

Die Gebühren

Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.

Internetportal und Hotline

Wer sich bereits vor dem Besuch der Meldebehörde detaillierter über den neuen Personalausweis, so auch die Datensicherheit informieren will, dem steht die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung. Zusätzlich kann sich jeder auch an die spezielle Bürgerservice-Hotline 0180-1-33 33 33 (Montag bis Freitag von 7 - 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.

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Verantwortlich: Ingo Decker

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