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Novelle des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen

12.05.2011

Zöllner zur Novelle Hochschulgesetz

Pressemitteilung
Berlin, den 12.05.2011 - auch hier zu lesen

Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner hat sich „hoch zufrieden" mit der Verabschiedung der Novelle des Berliner Hochschulgesetzes geäußert. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Hochschulzugangs und zur Qualitätssicherung von Studium und Prüfung" werde nun die Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte weiter ausgebaut. Zugleich werde der rechtliche Rahmen für eine Nachsteuerung des Bologna-Prozesses, also die Ges-taltung von Bachelor- und Masterstudiengängen, geschaffen. Das Gesetz reiht sich ein in eine Reihe von Initiativen, mit denen der Wissenschaftsstandort Berlin gestärkt werden konnte: Gründung der Einstein-Stiftung, der Masterplan „Wissen schafft Berlins Zukunft", die Hochschulverträge wie auch der Vertrag mit der Charité.
Zöllner: „Mit der weiteren Öffnung der Hochschulen für Berufspraktiker folgt die Novelle einer Philosophie, die als roter Faden unserer Bildungspolitik gilt: Die Gebührenfreiheit für die drei letzten Kita-Jahre, die Schulstrukturreform wie auch die jetzt beschlossene Novelle des Berliner Hochschulgesetzes erleichtern den Zugang zu Bildung und schaffen damit Zukunftschancen unabhängig von Herkunft und Geschlecht."

HINTERGRUND:

Die Modernisierung des Hochschulzugangs
Mit der weiteren Öffnung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte setzt das Ge-setz den auch vom Land Berlin maßgeblich unterstützten Beschluss der Kultusministerkon-ferenz (KMK) vom 6. März 2009 um. Das Gesetz leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Prinzip des lebenslangen Lernens und zur Verbesserung der Durchlässigkeit des Bil-dungssystems. Insbesondere durch die Abschaffung des Probestudiums und die neue Möglichkeit, dass etwa eine Schreinerin durch eine Zugangsprüfung auch die Studienbe-rechtigung für ein BWL-Studium erwerben kann - beides Anregungen aus den Anhörun-gen - ist in der Summe ein bundesweit vorbildliches Modell entwickelt worden.
Flankiert wird diese Öffnung dadurch, dass Kompetenzen, die Studierende - etwa im Rahmen ihrer Berufstätigkeit - außerhalb der Hochschule erworben haben, auf bis zu 50% der Studienleistung anrechenbar sein sollen. Und auch der Ausbau der Teilzeitange-bote für Studierende in besonderen Lebenslagen stützt die Durchlässigkeit des Studiums. „Durchlässigkeit" ist auch das Motto, mit dem die Übergänge in die Hochschule sowie jene zwischen Bachelor und Master flexibilisiert werden.

Qualitätssicherung von Studium und Prüfung
Der zentrale Regelungsgegenstand des Gesetzes ist die Sicherstellung der Qualität der Lehre. Dabei ist ein Spagat zu meistern zwischen dem grundrechtlich geschützten Recht der Studierenden auf eine gute Ausbildung und den Autonomiebedürfnissen der Hoch-schulen. Er definiert, wie Studium und Prüfung im Sinne der Bologna-Reform auszusehen haben und trägt damit zu mehr Rechtssicherheit bei, belässt den Hochschulen allerdings in großem Umfang eigene Gestaltungsspielräume und steigert diese durch eine Reihe von Entbürokratisierungen sogar. Denn die Anzahl der durch die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung zu bestätigenden Ordnungen wird signifikant gesenkt.

Mehr Spielraum erhalten die Hochschulen auch im Bereich der Personalkategorien. Bislang gibt es neben den regulären Professuren und Mitarbeiterstellen eine ganze Reihe an Drittmittelstellen, bei denen der Fokus auf der Forschung liegt. Es war nun an der Zeit, die auch vom Wissenschaftsrat geforderte Stärkung der Lehre zu ermöglichen und neue Perspektiven für eine langfristige Beschäftigung von Wissenschaftlerinnen und Wissen-schaftlern mit einem Schwerpunkt in der Lehre an den Hochschulen zu schaffen. Selbst-verständlich können Angehörige der neuen Personalkategorien auch eigenständig For-schung betreiben. Die Einheit von Forschung und Lehre ist und bleibt ein tragendes Prin-zip des Personalwesens des Berliner Hochschulgesetzes.

Redaktion: Christian Walther

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