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Böhning fordert Diskussion über ACTA

08.03.2012

Böhning fordert breite, öffentliche Diskussion über ACTA - rechtliche Zweifel müssen beseitigt werden

Pressemitteilung
Berlin, den 07.03.2012 - PE auch hier zu lesen

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Anlässlich der Debatte im Abgeordnetenhaus von Berlin in Bezug auf das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) erklärt der Chef der Berliner Senatskanzlei, Staatssekretär Björn Böhning:

Der Schutz geistigen Eigentums ist ein hohes Gut - er muss auch international zur Geltung kommen. ACTA ist grundsätzlich nicht mehr als eine internationale Übereinkunft zur Sicherung des Urheberrechts für Kulturschaffende und auch für Produzentinnen und Produzenten. Insofern ist an einer entsprechenden internationalen Vereinbarung im Grundsatz nichts zu beanstanden.

Allerdings produzieren die Intransparenz der Vertragsverhandlungen und unbestimmte sowie ungenaue juristische Formulierungen in diesem Abkommen große Unklarheiten darüber, ob ACTA mit wesentlichen Grund- und Freiheitsrechten vereinbar ist. Diese Unklarheiten müssen aus Sicht des Berliner Senats dringend überprüft und überarbeitet werden.

Besonders kritisch ist zu beurteilen, dass

- die Verhandlungen intransparent stattfanden und Unterlagen zum Teil nicht veröffentlicht wurden; rechtliche Fragen zu möglichen Auswirkungen blieben bisher unbeantwortet,
- durch die Intransparenz Netzsperren durch die Hintertür verabschiedet werden könnten; Grundrechte würden aufgeweicht, wenn Provider die Rolle von Internet-Polizisten übernehmen und Inhalte überwachen müssten, um sich vor Haftungsrisiken zu schützen,
- kein Rechtsschutz für betroffene Nutzerinnen und Nutzer vorgesehen ist, sondern den nationalen Rechtsordnungen überlassen bleibt.

Deshalb begrüßt Berlin, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun überprüft, inwiefern der Abkommensentwurf mit den Grund- und Freiheitsrechten vereinbar ist. Der Schutz des geistigen Eigentums muss mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit in Balance gebracht werden. Kommt es zu Bedenken des EuGH unterstützt der Senat eine breite, öffentliche Diskussion unter Einbezug des europäischen und der nationalen Parlamente.

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