Hochschulverträge 2014-2017 im Ausschuss
05.09.2013
Hochschulverträge im Ausschuss
4. SEPTEMBER 2013
Hochschulverträge 2014-2017: Erfreuliches Signal für den Standort Berlin
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 4. September 2013 - auch hier zu lesen
Heute wurden im Berliner Abgeordnetenhaus im Ausschuss für Wissenschaft die Entwürfe der Hochschulverträge für die Jahre 2014 bis 2017 diskutiert. Die Wissenschaft ist der wichtigste Standortfaktor Berlins. Akademische Aus- und Weiterbildung von Fachkräften, Kooperationspartner in Forschung und Entwicklung, Quelle innovativer Unternehmen durch Ausgründungen - für die Wirtschaft haben die Berliner Hochschulen eine zentrale Bedeutung. Die aktuellen Entwürfe der Hochschulverträge schreiben für die Hochschulfinanzierung eine Entwicklung entgegen dem allgemeinen Sparzwang fest - hiervon geht ein erfreuliches Signal für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort aus.
IHK-Geschäftsführerin Dr. Marion Haß sagt: „Die Hochschulverträge müssen einen Finanzrahmen sichern, der die Leistungsfähigkeit der Hochschulen garantiert. Deshalb ist es sehr erfreulich, dass mit den aktuell vorliegenden Hochschulverträgen die Hochschulfinanzierung für die kommenden vier Jahre gesichert ist - entgegen der Sparzwänge, denen der Berliner Landeshaushalt insgesamt unterliegt."
Neben der Sicherung der Leistungsfähigkeit der Hochschulen sollten aus Sicht der Wirtschaft von den Hochschulverträgen beispielsweise Anreize für die Fachkräftesicherung, für funktionsfähige Schnittstellen und für Kooperationen mit der Wirtschaft ausgehen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die IHK Berlin, dass in den Verträgen ausdrücklich das Ziel formuliert wurde, Kooperationen mit der Wirtschaft, Career Services und Gründerzentren weiter auszubauen. Zugleich mahnt die IHK Berlin, dass stärkere monetäre Anreize in diesen Bereichen sowie bei der Ausbildung in den MINT-Disziplinen (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) bzw. von Studierenden mit beruflicher Qualifikation wünschenswert gewesen wären.
Die IHK Berlin hat sich mit dem IHK-Positionspapier „Berliner Hochschulverträge 2014-2017, Leistungsfähigkeit der Hochschulen erhalten, Anreize schärfen" in die Diskussion um die Verträge eingebracht. Das IHK-Positionspapier ist auf der Internetseite www.ihk-berlin.de als Download (Dokument-Nr. 104376) oder im Service-Center der IHK Berlin, Fasanenstraße 85 erhältlich.
http://www.ihk-berlin.de/innovation/Politische_Positionen/2392338.html
HOCHSCHULEN
Positionen Hochschulverträge 2014 - 2017
Leistungsfähigkeit der Hochschulen erhalten, Anreize schärfen
Die Berliner Hochschulen stellen mit ihrer vielfältigen und exzellenten Lehre und Forschung einen zentralen Standortfaktor der Stadt dar. Für Studierende aus dem In- und Ausland sind attraktive Berliner Hochschulen Anziehungspunkt und damit wesentlicher Bestandteil der Fachkräftesicherung der Berliner Unternehmen. Um diesen Standortvorteil zu bewahren und auszubauen, sieht die Berliner Wirtschaft noch weiteren Handlungsbedarf. Die aktuelle Neuverhandlung der grundsätzlich geeigneten Hochschulverträge bietet die Möglichkeit, die Wirkung der Verträge zu schärfen und die Bedürfnisse der Berliner Wirtschaft stärker zu berücksichtigen. So sollten von den Hochschulverträgen beispielsweise Anreize für verstärkte Ausbildungsaktivitäten in den MINT-Fächern ausgehen. Um der immer noch hohen Quote von Studienabbrechern entgegenzuwirken, müssen aus Sicht der Wirtschaft die Zahlungen an die Hochschulen stärker am Ergebnis in Form erfolgreicher Studienabschlüsse anknüpfen. Gleichzeitig fordert die IHK Berlin, auf die große Nachfrage der Unternehmen nach dualen Studienangeboten zu reagieren und beruflich Qualifizierten ohne Abitur mit speziellen Angeboten den Hochschulzugang zu erleichtern. Damit die Wirtschaft von der Exzellenz der Hochschulen tatsächlich profitiert, bedarf es funktionsfähiger Schnittstellen, wie Career Service Center, Transferstellen und einer zielgerichteten Ausgründungsförderung. Leistungen der Hochschulen in diesen Bereichen sollten sich ebenfalls in den Hochschulverträgen widerspiegeln.
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16 Seiten
Berliner Hochschulverträge 2014-2017
Das Papier wurde mit der Einladung zur Vollversammlung am 5. Juni 2013 versandt.
AUSZÜGE:
V. Vorschläge der Wirtschaft für die
Ausgestaltung der neuen Hochschulverträge
Um die Hochschulverträge als leistungsförderndes Finanzierungsinstrumentarium weiter zu qualifizieren, schlägt die Berliner Wirtschaft folgende Maßnahmen vor:1. Grundfinanzierung sichern, Kostensteigerungen berücksichtigen
.
2. Erfolgreiche Studienabschlüsse stärker gewichten,Anreize für mehr Engagement gegen hohe Studienabbrecherquoten setzen 3. Weichen für verstärkte Ausbildung in den MINT-Disziplinen stellen, Studienplatzabbau in diesen Bereichen vermeiden, duale Studienplätze verstärkt anbieten 4. Funktionsfähige Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft honorierenDie Arbeit der Career Service Center sollte in den Zielformulierungen aufgenommen werden. Leistungen der Career Service Center und auch der Ausgründungsförderung sollten zudem mit Indikatoren und Finanzierungsbeiträgen unterlegt werden, um das Engagement der Hochschulen für diese wichtigen Schnittstellen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auch mit monetären Beiträgen im Rahmen der Hochschulfinanzierung zu unterstützen.
5. Wirkungsvolle Anreize für Kooperationen mit der Wirtschaft für alle Hochschulen setzenWährend die Fachhochschulen gegenwärtig für Kooperationen mit der regionalen Wirtschaft einen Finanzierungsbeitrag von jeweils 25.000 Euro erhalten, wird die Einwerbung von Drittmitteln aus der Wirtschaft bei den Universitäten gleich behandelt wie die Einwerbung von öffentlichen Drittmitteln. In der Praxis haben sie so gegenüber den Drittmitteln aus öffentlichen Quellen ein sehr geringes Gewicht. So betrug der Anteil der Drittmittel aus der gewerblichen Wirtschaft im Verhältnis zu den gesamten eingeworbenen Drittmitteln im Jahr 2010 bei der Humboldt-Universität 2,6 Prozent, bei der Freien Universität 4,7 Prozent und bei der Technischen Universität 22 Prozent. Wenn sich auch die Universitäten stärker für Kooperationen mit der regionalen Wirtschaft engagieren sollen, sollte die Einwerbung von Drittmitteln aus der Wirtschaft entweder durch einen höheren Anteil als Zuschuss des Landes für die Einwerbung öffentlicher Drittmittel im Rahmen der Hochschulfinanzierung entgolten oder dieses Engagement wie bei den Fachhochschulen durch einen fixen Betrag honoriert werden. 6. Förderung der Vielfalt unter den Studierenden an den Hochschulen beibehalten 7. Weiterbildungsangebote kostendeckend ausbauenAuch die Weiterbildungsaktivitäten der Hochschulen für Berufstätige und Unternehmer leisten einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer. In den aktuellen Hochschulverträgen wird dieser Bereich vor allem durch die Absolventen der weiterbildenden Masterstudiengänge abgebildet.Aus Sicht der Wirtschaft sind im Bereich der Weiterbildung Angebote wünschenswert, die es Praktikern ermöglichen, berufsbegleitend bzw. in Kompaktkursen Einblicke in den aktuellen Stand der Forschung zu erhalten und ihr Fachwissen aufzufrischen.Ein derartiges Engagement der Hochschulen, das sich im besten Fall in Module der Masterstudiengänge einbinden lässt, sollte ebenfalls in den Zielen der Hochschulen abgebildet werden. Da die Hochschulen hier in Konkurrenz zu privaten Weiterbildungsanbietern auf den Markt treten, müssen die Angebote der Hochschulen (voll-)kostendeckend kalkuliert sein, um Marktverzerrungen zu vermeiden.
VII. Ansatzpunkte für eine generelleReform der Hochschulfinanzierung in Berlin Die Berliner Hochschulen stehen im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Exzellente Lehre und Forschung sind zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Positionierung. Gleichzeitig nimmt der Bedarf an akademisch gebildeten Fachkräften in der Wirtschaft zu. Folglich müssen die vorhandenen Studienplatzkapazitäten ausgebaut und die Studien- und Forschungsbedingungen verbessert werden. Dies erfordert eine Hochschulfinanzierung, die es den Hochschulen ermöglicht, sich mit einer größerenHandlungs- und Gestaltungsfreiheit und mehr finanziellen Ressourcen dem Wettbewerb zu stellen. Die bisherige Hochschulfinanzierung in Berlin wird diesen Ansprüchen nicht gerecht. Deswegen fordert die IHK Berlin: 1. Individuelle Zielvereinbarungen formulierenAnstatt eines für alle Hochschulen grundsätzlich gleichlautenden Vertrages sollten wie in den anderen Bundesländern individuelle Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit jeder Hochschule abgeschlossen werden, um den jeweiligen Spezifika Rechnung zu tragen. Die Zielvereinbarungen sollten in einem partnerschaftlichen Prozess gemeinsam zwischen Land und Hochschule ausgehandelt werden und lediglich Ziele und keine Maßnahmen enthalten. Die Möglichkeit der Zielerreichung muss im Gestaltungsbereich der Hochschule liegen. Ein solches Vorgehen sollte die Herausbildung spezifischer Hochschulprofile unterstützen, die Hochschulautonomie wahren und jegliche Detailsteuerung vermeiden. 2. Anreize wirkungsvoll gestaltenGegenwärtig erreichen die Hochschulen in nahezu allen Bereichen die oberen Kappungsgrenzen, eine Ausweitung des Leistungsangebots (z. B. durch die Schaffung weiterer Studienplätze oder die Steigerung der Drittmittel) führt damit für die Hochschulen nicht zu Mehreinnahmen. Vor diesem Hintergrund sollte das Verhältnis von Grundfinanzierung, leistungsbasierter Finanzierung und Kappungsgrenzen so modifiziert werden, dass die Finanzierungsbeiträge, mit denen die Indikatoren unterlegt sind, ihre Anreizwirkungtatsächlich entfalten können.Der Ländervergleich der ZLV zeigt, dass in den Ländern, in denen die ZLV auf die erste Säule der Hochschulfinanzierung Bezug nimmt, die Verbindung zwischen Zielerreichung und finanziellen Konsequenzen in der Regel schwach ausgeprägt ist, um nicht zu starke Schwankungen der Hochschulbudgets zu verursachen. Um stärkere Anreizwirkungen zu ermöglichen, kann es sinnvollsein, den Anteil der leistungsabhängigen Finanzierung an der gesamten Hochschulfinanzierung (gegenwärtig sind 2/3 der Finanzierungsbeiträge für Universitäten leistungsabhängig) gegenüber dem Status quo in Berlin zu verringern. Stärkere Schwankungen eines anteilig kleineren leistungsabhängigen Budgets sind für die Hochschulen leichter darstellbar. 3. Exzellenz von Lehre und Forschung darf nicht am Berliner Haushalt scheiternUm die Exzellenz von Lehre und Forschung auch nach dem Auslaufen der Exzellenzinitiative des Bundes im Jahr 2017 zu erhalten und weiter auszubauen, muss es den Hochschulen ermöglicht werden, neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Angesichts der Haushaltssituation im Land Berlin benötigen Hochschulen mehr Autonomie, ihren Finanzbedarf zu decken. Weder das Erschließen privater Quellen noch das Erheben von Studiengebühren darf tabu sein. Während Kernleistungen, d. h. die hoheitlichen Aufgaben von Lehre und Forschung, den Hochschulen verbleiben, könnten ausgewählte Unterstützungsleistungen - z. B. Career Center – als PublicPrivatePartnership-Projekte gemeinsam mit der Wirtschaft finanziert werden. Auch Stiftungsmodelle sind zur Finanzierung zu erwägen.Zur Förderung wissenschaftlicher Exzellenz und Interdisziplinarität sollte auch das Erschließen privater Finanzierungsquellen für die Berliner Einstein Stiftung und das IFAF stärker forciert werden. 4. Engagement der Hochschulen konsequent honorieren
Die Hochschulverträge respektive zukünftige Ziel- und Leistungsvereinbarungen könnten durch Auslobung von Wettbewerben und Zusatzprogrammen ergänzt werden, um gute Beispiele im Bereich der Career Service Center, der Ausgründungsförderung, der Förderung im Bereich MINT (Bsp. Bayern „BestMINT-Erfolgreicher MINT-Abschluss an bayerischen Hochschulen“), der dualen und berufsbegleitenden Studienangebote sowie der Unterstützung beruflich Qualifizierter zu honorieren. Diese Wettbewerbe könnten auch durch finanzielle Unterstützung aus der Wirtschaft kofinanziert werden.
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Vorgestellt wurde das Papier bereits im April 2013:
29. APRIL 2013
Hochschulverträge 2014-2017: Wirtschaft sieht noch Handlungsbedarf
Bei den gegenwärtigen Verhandlungen zu den Hochschulverträgen 2014 bis 2017 darf nach Ansicht der IHK Berlin nicht die Chance vertan werden, Weichenstellungen für eine bessere Zusammenarbeit der Hochschulen mit der Wirtschaft festzuschreiben. Auch sollten die bestehenden Leistungsanreize in den Verträgen geschärft werden. Aus Sicht der Berliner Wirtschaft sind die Verträge mit ihrer vierjährigen Laufzeit grundsätzlich ein geeignetes Instrument, um die Hochschulfinanzierung zu sichern und um Planungssicherheit und Autonomie für die Hochschulen zu schaffen.
IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder sagt: „In erster Linie müssen die Hochschulverträge einen Finanzrahmen sichern, der die Leistungsfähigkeit der Hochschulen garantiert. Die Hochschulen stellen mit ihrer Vielfalt und Exzellenz einen zentralen Standortfaktor unserer Stadt dar und leisten mit ihrer Attraktivität für Studierende im In- und Ausland einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Da die Hochschulen mit ihrer exzellenten Forschung die Innovationsfähigkeit der Wirtschaft stärken, müssen von den Verträgen klare Anreize für eine intensivere Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft ausgehen.“
Die IHK Berlin hat Vorschläge der Wirtschaft für die Ausgestaltung der neuen Hochschulverträge im IHK-Positionspapier „Berliner Hochschulverträge 2014-2017, Leistungsfähigkeit der Hochschulen erhalten, Anreize schärfen“ formuliert. So sollten von den Hochschulverträgen beispielsweise Anreize für verstärkte Ausbildungsaktivitäten in den MINT-Fächern ausgehen. Um der immer noch hohen Quote von Studienabbrechern entgegenzuwirken, müssen aus Sicht der Wirtschaft die Zahlungen an die Hochschulen stärker am Ergebnis in Form erfolgreicher Studienabschlüsse anknüpfen. Gleichzeitig fordert die IHK Berlin, auf die große Nachfrage der Unternehmen nach dualen Studienangeboten zu reagieren und beruflich Qualifizierten ohne Abitur mit speziellen Angeboten den Hochschulzugang zu erleichtern. Damit die Wirtschaft von der Exzellenz der Hochschulen tatsächlich profitiert, bedarf es funktionsfähiger Schnittstellen, wie Career Service Center, Transferstellen und einer zielgerichteten Ausgründungsförderung. Leistungen der Hochschulen in diesen Bereichen sollten sich ebenfalls in den Hochschulverträgen widerspiegeln.
Das Papier ist als Download (Dokument-Nr. 104376) oder im Service-Center der IHK Berlin, Fasanenstraße 85 erhältlich.
Pressemitteilung der IHK Berlin vom 29. April 2013 - auch hier zu lesen
http://www.ihk-berlin.de/innovation/Politische_Positionen/815030/Hochschulpolitik_index.html
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