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IT-Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern

30.09.2009

Aus der Sitzung des Senats am 29. September 2009:

In der Föderalismuskommission II haben Berlin und die anderen Länder vereinbart, ihre Zusammenarbeit im Bereich der öffentlichen Informationstechnologie zu verbessern. Durch eine verstärkte Kooperation zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen werden die Verwaltungen insgesamt bürgerfreundlicher, Bürokratiekosten werden reduziert und die Datensicherheit wird erhöht. Bund und Länder werden damit ihre Dienstleistungsangebote in der Verwaltung besser aufeinander abstimmen und ermöglichen in Zukunft einen besseren und sicheren Datenaustausch. Ein gemeinsames Verbindungsnetz wird eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Bund, Ländern und Kommunen gewährleisten.

Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit und des Senators für Inneres und Sport, Dr. Ehrhart Körting, dem Entwurf eines Bund-Länder-Staatsvertrages über die Errichtung des IT-Planungsrates und über die Grundlagen der Zusammenarbeit bei Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern zugestimmt. Der Regierende Bürgermeister wurde ermächtigt, nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses den Vertrag im Rahmen der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten am 29./30. Oktober 2009 in Mainz zu unterzeichnen.

Der IT-Staatsvertrag ist durch eine Ergänzung des Grundgesetzes notwendig geworden. Mit dem neuen Artikel 91c wird die Informationstechnik als eine der bedeutsamsten Infrastrukturen des 21. Jahrhunderts in der deutschen Verfassung verankert. Deutschland ist der erste Staat, der Strukturregelungen für die Informationstechnik mit Verfassungsrang ausstattet. Der Staatsvertrag dient der Konkretisierung und Umsetzung dieser Vorschrift.

Bevor der Staatsvertrag zum 1. April 2010 in Kraft treten kann, muss er von allen Vertragsparteien, also dem Bund und den Ländern, nach der Unterzeichnung ratifiziert worden sein.

Rückfragen: Sprecher des Senats, Telefon: 9026-3200


Quelle: Mitteilung vom 29.09.2009, 12:20 Uhr  -
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