IBB verstärkt Mikrokredit-Engagement
16.11.2009
IBB verstärkt Mikrokredit-Engagement
Die Investitionsbank Berlin (IBB) verstärkt ihr Engagement in der Mikrofinanzierung. Existenzgründer sowie kleine und mittlere Berliner Unternehmen können ab sofort Mikrokredite bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im vereinfachten Verfahren erhalten. Bisher war dies nur bei Mikrokrediten bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro möglich.
Das Gesamtvolumen für die Mikrokredite beträgt sechs Millionen Euro und speist sich aus dem KMU-Fonds der IBB. Drei Millionen Euro entfallen dabei auf IBB-Mittel, die anderen drei Millionen Euro kommen aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung" (EFRE).
„Seit ihrer Einführung 2007 erfreuen sich die Mikrokredite einer großen Nachfrage", sagt Ulrich Kissing, Vorsitzender des Vorstands der IBB. „Gerade für Existenzgründer und bestehende kleine Unternehmen sind kurzfristige Finanzierungszusagen oft entscheidend."
Um dies zu gewährleisten bietet die IBB ein speziell auf Mikrokredite zugeschnittenes standardisiertes Antragsverfahren an. Zu dem Verfahren gehört zunächst ein standardisierter Fragenkatalog über Produkt, Markt, Unternehmerpersönlichkeit und Qualifikation. Bei einer positiven Ersteinschätzung folgt ein persönliches Gespräch mit dem Kunden. Darin soll er seine Fähigkeit als Unternehmer darstellen und im Fall einer Existenzgründung eine sorgfältige Vorbereitung des Vorhabens nachweisen. Die Vorlage eines Businessplans und einer Rentabilitäts- bzw. Liquiditätsplanung ist in der Regel nicht erforderlich.
Weitere Informationen zu den Mikrokrediten aus dem KMU-Fonds und zu anderen Programmen der IBB erhalten Sie bei der
Investitionsbank Berlin
Bundesallee 210
10719 Berlin
Tel.: (030) 2125 - 4747
Fax: (030) 2125 - 4329
E-Mail: kundenberatung.wirtschaft@ibb.de
Internet: www.ibb.de/mikrokredite
Berlin, den 16. November 2009 - PE auch hier zu lesen
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Quelle:
http://www.ibb.de/desktopdefault.aspx/tabid-246/
Mikrokredit aus dem KMU-Fonds
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
- Was kann mit
einem „Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" nicht finanziert werden?
Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben sowie Sanierungen können durch unseren „Mikrokredit aus KMU-Fonds" nicht begleitet werden. - Können neben einem
„Mikrokredit aus dem KMU-Fonds" weitere Förderprogramme in Anspruch
genommen werden?
Ja, die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. - Was erwartet mich
in dem persönlichen Interview?
Neben der fachlichen Kompetenz sollten Sie hier Ihre persönlichen Fähigkeiten, die einen Unternehmertyp ausmachen, und eine sorgfältige Vorbereitung auf die Gründung nachweisen. - Werden
Gründungsberatungen oder Coaching vorausgesetzt?
Eine obligatorische Beratung und Begleitung ist nicht vorgesehen. Eine intensive Vorbereitung auf eine Gründung, z. B. durch Teilnahme am Businessplan Wettbewerb oder Seminaren der Berliner Gründungsberatungs- und Mikrofinanzinstitutionen fließt allerdings positiv in die Kreditentscheidung ein. - Wie erfolgt die
Tilgung, kann der Kredit auch vorzeitig zurückgezahlt werden?
Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen Raten. Für die vorzeitige Rückführung der Darlehen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. - Was passiert, wenn
ich mit den Raten in Verzug komme oder Insolvenz anmelden muss?
Ein Zahlungsverzug führt zu vertragsgemäßen Verzugszinsen, ggf. auch zu einer Kündigung und ggf. einem Sicherheitenrückgriff. Eine Insolvenz führt zu einer außerordentlichen Kündigung und ggf. Sicherheitenverwertung. - Worauf ist bei
einer geänderten Verwendung der Mittel zu achten?
Die vertragsgemäße Verwendung der Darlehensmittel und die Erfüllung etwaiger Auflagen werden vom Darlehensverwalter („KMU-Fonds" bei der Investitionsbank Berlin) überwacht. Sofern sich der Finanzierungsgegenstand inhaltlich oder in seiner Zusammensetzung ändert, ist der Darlehensverwalter zu unterrichten. Ermäßigen sich die Kosten einzelner Hauptpositionen des Investitionsplans wesentlich (über 20 % Anteil am finanzierten Vorhaben), so können die eingesparten Mittel nur mit vorheriger Zustimmung des Darlehensverwalters („KMU-Fonds" bei der IBB) zur Deckung erhöhter Kosten anderer Positionen verwendet werden. Der Darlehensverwalter ist berechtigt, den Darlehensbetrag anteilig zu kürzen, wenn sich der Umfang der im Investitionsplan veranschlagten Gesamtausgaben ermäßigt oder der Anteil anderer Finanzierungen sich erhöht.
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Investitionsbank Berlin weitet Angebot aus - IBB-Wachstumsprogramm hilft Firmen mit Liquiditätslücken - 03.11.2009
http://www.innomonitor.de/index.php?id=132&be=725
WIRTSCHAFTSPOLITIK
Investitionsbank Berlin hat ihr Profil geschärft - Senatsbericht über IBB als Förder- und Strukturbank für den Berliner Mittelstand - 04.11.2009
http://www.innomonitor.de/index.php?id=132&be=727