Justizsenatorin von der Aue zur Vorratsdatenspeicherung
16.12.2009
Justiz
Justizsenatorin Gisela von der Aue: "Verfassungsbeschwerden bestätigen Kritik an Speicherung der Telekommunikationsverbindungen von Rechtsanwälten und Journalisten"
Die Senatsverwaltung für Justiz teilt mit:
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über mehrere
Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des Gesetzes zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21. Dezember
2007 richten („Vorratsdatenspeicherung").
Justizsenatorin Gisela von der Aue: „Die
Verfassungsbeschwerden bestätigen meine Kritik an der Regelung der
Vorratsdatenspeicherung. Problematisch ist bereits die Speicherung von
Verbindungs- und Standortdaten über einen Zeitraum von sechs Monaten,
da hiervon Millionen von Menschen betroffen sind, die sich überhaupt
nicht verdächtig gemacht haben. Darüber hinaus teile ich die Bedenken
einiger Beschwerdeführer, Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten und
Steuerberater, die in der Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung ihrer
Berufsfreiheit sehen, weil sie die Vertraulichkeit der Kontakte zum
Mandanten beeinträchtigt. Während Geistliche, Strafverteidiger und
Abgeordnete unter absoluten Schutz gestellt sind, gilt dies nicht für
die Angehörigen anderer Vertrauensberufe, wie z. B. Ärzte, Journalisten
und solche Rechtsanwälte, die nicht Strafverteidiger sind. Schon die
Unterscheidung zwischen einzelnen Berufsgruppen ist problematisch. Aus
der Sicht des rechtsuchenden Bürgers ist aber vor allem die
unterschiedliche Ausgestaltung des Berufsgeheimnisschutzes zwischen
einem Verteidiger in einem Strafverfahren und einem Rechtsanwalt, der
nicht im Strafverfahren verteidigt, nicht verständlich. Der
einheitliche Schutz des Mandantenverhältnisses ist unteilbar. Das
Vertrauensverhältnis zwischen dem rechtsuchenden Bürger und seinem
Anwalt rechtfertigt eine derartige Unterscheidung nicht."
Rückfragen: Bernhard Schodrowski
Telefon: 030/9013-3633