Volkszählung in Brandenburg 2011
19.05.2010
Brandenburg bereitet sich auf Volkszählung vor
Zu den Ergebnissen der Kabinettsitzung teilt Regierungssprecher Thomas Braune mit:
18.05.2010 - PE Staatskanzlei auch hier zu lesen
Brandenburg bereitet sich auf die
Volkszählung (Zensus) 2011 vor. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag
in Potsdam den Entwurf eines Zensusausführungsgesetzes, das
insbesondere die Einbeziehung und Mitwirkung der kommunalen Ebene am
Zensus 2011 regelt. Dazu gehören die Einrichtung von bis zu 34
örtlichen Erhebungsstellen und der Einsatz von Erhebungsbeauftragten.
Zudem sind Vorschriften zur statistischen Geheimhaltung enthalten, die
eine Abschottung der Erhebungsstellen von anderen Verwaltungsstellen
vorsehen. Ferner wird der Kostenausgleich für die Kommunen geregelt.
Nach vorläufigen Schätzungen wird die Durchführung der Volkszählung in
Brandenburg rund 33 Millionen Euro kosten. Davon entfallen 9 Millionen
Euro auf die Kommunen, die aber vom Land erstattet werden. Das Land
wiederum erhält aus Mitteln des Bundes 8,8 Millionen Euro für die
Zensusdurchführung.
Mit der Volkszählung 2011 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Erhebung
teil. Eine EU-Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, dazu Daten anhand eines festgelegten Katalogs von
Merkmalen zu übermitteln. Damit werden die Ergebnisse europaweit
vergleichbar sein. Ziel ist die Ermittlung der amtlichen
Einwohnerzahlen und wichtiger Strukturinformationen über die
Bevölkerung. In Deutschland wird der Zensus als ein sogenanntes
registergestütztes Verfahren durchgeführt. Anders als bei der
traditionellen Volkszählung werden zunächst Melderegister, Daten der
Bundesagentur für Arbeit sowie Dateien zum Personalbestand der
öffentlichen Hand ausgewertet.
Nur noch ein Teil der Bevölkerung nimmt an einer direkten Befragung
teil. So wird eine postalische Befragung der Gebäude- und
Wohnungseigentümer zur Gewinnung der Wohnungs- und Gebäudedaten
durchgeführt. Ferner werden maximal jeder zehnte Haushalt befragt und
Erhebungen an sogenannten Sonderanschriften wie etwa Wohnheimen
vorgenommen. Diese Stichproben dienen der Sicherung der Datenqualität
und zur Erfassung ergänzender Angaben über die Bevölkerung. Sie werden
in Interviewform von den Erhebungsstellen durchgeführt. In Deutschland
gab es Volkszählungen zuletzt im Jahr 1987 in der Bundesrepublik und im
Jahr 1981 in der damaligen DDR. Seither haben tiefgreifende
gesellschaftliche Veränderungen stattgefunden, die eine neue Erhebung
von Grunddaten zur Bevölkerungsstatistik erforderlich machen.
